Wie ist der Ablauf einer Therapie?
Vor einer Psychotherapie findet mindestens eine therapeutische Sprechstunde statt. Diese nutzen wir, um herauszufinden und mit Ihnen zu besprechen, ob eine psychische Erkrankung vorliegt, welche Form von Therapie hilfreich sein könnte und ob eine ambulante Therapie oder ein anderes Behandlungsangebot sinnvoll ist.
Im Anschluss finden, sofern eine psychische Erkrankung vorliegt und wir das richtige Behandlungsangebot für Sie darstellen könnten, probatorische Sitzungen statt. Diese dienen dazu, dass wir uns kennen lernen und feststellen können, ob eine gemeinsame Zusammenarbeit möglich ist. Außerdem werden diese Sitzungen dazu genutzt, Ihre Problematik besser zu verstehen. Dafür wird unter anderem eine ausführliche Diagnostik, gestützt durch psychometrische Fragebögen, durchgeführt.
In Abhängigkeit der Symptomatik kann eine Kurzzeit- oder Langzeittherapie beantragt werden. Die Sitzungen finden in der Regel etwa wöchentlich statt. Eine Einzelsitzung dauert 50 Minuten. Zwischen den Sitzungen werden häufig Hausaufgaben aufgegeben, damit Techniken aktiv im Alltag erprobt werden können, um Ihre Gedanken, Gefühle und Verhaltensweisen zu ändern. Manchmal kann es zu bestimmten Zeitpunkten der Therapie aus therapeutischen Gründen, z.B. bei Expositionsbehandlungen, in selbstständigen Übungsphasen oder zur Rückfallprophylaxe, vorkommen, dass die zeitlichen Abstände angepasst werden.
Kostenübernahme
Gesetzlich Versicherte
Aufgrund der Kassenzulassung können bei gesetzlich Versicherten die Kosten für eine Psychotherapie von der jeweiligen GKV (gesetzlichen Krankenversicherung) bei einer Behandlungsindikation übernommen werden. Nach dem Einlesen Ihrer elektronischen Gesundheitskarte erfolgt die Abrechnung direkt über Ihre Krankenkasse nach einem einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM). Es muss jedoch in der Regel nach den ersten Sitzungen (probatorische Sitzungen) zunächst ein Antrag an die Krankenkasse auf Kostenübernahme gestellt werden.
Private Krankenversicherte und Beihilfe
Sofern eine entsprechende Behandlungsindikation vorliegt, übernehmen private Krankenversicherungen und die Beihilfe in der Regel die Kosten für eine Verhaltenstherapie bei einem approbierten Psychologischen Psychotherapeuten. Auch bei den privaten Krankenkassen sowie den Beihilfestellen ist in der Regel zunächst ein Antrag auf Kostenübernahme zu stellen. Es gilt zu beachten, dass die Konditionen für ambulante Psychotherapien sich je nach Anbieter und Tarif der Versicherung voneinander unterscheiden können. Wir empfehlen, dass sich Patient*Innen vor Aufnahme einer ambulanten Psychotherapie bei ihrer Versicherung nach den Möglichkeiten zu erkundigen und bestenfalls schon die notwendigen Antragsunterlagen anzufordern. Die Abrechnung mit den privaten Krankenkassen erfolgt dabei auf der Grundlage der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP).
Selbstzahler
Selbstverständlich haben Patient*Innen auch die Möglichkeit, die Kosten für eine ambulante Psychotherapie als Selbstzahler eigenständig zu übernehmen; Entsprechend ist keine Antragstellung durch die Krankenkasse erforderlich. Die Behandlungsleistungen werden in diesem Fall direkt über Patient*Innen persönlich auf Grundlage der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP) abgerechnet. Der Satz für eine psychotherapeutische Einzelsitzung (50 Minuten) liegt nach GOP bei 100,56€ (Stand 01/2020).